DM-Eröffnungsbilanz

DM-Eröffnungsbilanz
DM-Eröffnungsbilanz,
 
1) die nach den Vorschriften des Gesetzes über die Eröffnungsbilanz in Deutsche Mark (DM) und die Kapitalneufestsetzung (D-Markbilanzgesetz) vom 21. 8. 1949 aufzustellende erste Bilanz nach der Währungsreform vom 21. 6. 1948 zur Regelung des Überganges von Reichsmark (RM) auf DM mit einmaliger Unterbrechung der Bilanzidentität zwischen RM-Schlussbilanz und DM-E. bezüglich der Wertansätze, nicht aber der mengenmäßigen Bestände. 2) die nach dem D-Markbilanzgesetz (DMBilG) vom 23. 9. 1990 in der Fassung vom 28. 7. 1994 von allen Unternehmen der ehemaligen DDR (Stichtag 1. 7. 1990) aufzustellende Bilanz in DM diente dazu, in Verwirklichung der Währungs- und Wirtschaftsunion durch Neubewertung der Vermögenswerte und Schulden ein realistisches Bild über die Situation der Unternehmen zu erhalten. Mit der DM-E. wurde eine Angleichung der Rechnungslegung der Unternehmen in den neuen Bundesländern an die Rechnungslegungsvorschriften des HGB und zugleich ein bilanzieller Neuanfang erreicht. Für die steuerliche Gewinnermittlung zum 1. 7. 1990 war auch eine steuerliche DM-E. zu erstellen (§ 50 DMBilG).

Universal-Lexikon. 2012.

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